Änderung Etikettierungsverodnung

Dieses Schreiben richtet sich an alle Menschen, die mit ätherischen Ölen beruflich zu tun haben. Aromapraktiker*innen I Aromapflegefachkräfte I Verkauf etc. 


Seit 1. April 2022 ist es rechtlich notwendig, neben den klassischen Angaben am Etikett folgende Punkte anzuführen. 

  • die lt Inhaltsstoffzusammensetzung errechneten Gefahrensymbole
  • die lt Inhaltsstoffzusammensetzung errechneten H-Sätze (Gefahrenhinweise)
  • die lt Inhaltsstoffzusammensetzung errechneten P-Sätze (Vorsichtsgebote)
  • UFI-CodeAußerdem muss eine PCN (Poison Center Notification) gemacht werden - auch wenn Sie nur ein einziges 5ml-Fläschchen oder 1 Raumspray erstellen.


Eine Etikettierung für Duftkompositionen als Lebensmittelwürze oder Kosmetikzutat ist nicht zulässig, wenn Sie oder Ihre Kund*innen empfehlen, die Komposition auch über die Duftlampe anzuwenden. 

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In zwei Jahren soll die CLP-Verordnung (eine EU-weit gültige Regelung)
novelliert werden.

Wir haben bis Ende Mai 2022 Zeit, hier eine Erleichterung für kleine Gebinde zu erwirken. Die Wirtschaftskammer Österreich steht bereits hinter uns - insbesondere der Fachverbandsobmann der Persönlichen Dienstleister Michael Stingeder. 

 

Voraussetzung für weitere Schritte und die Unterstützung der Wirtschaftskammer ist, dass wir Aromapraktiker, Aromapflegepersonen, Vereine, Apotheken und Hersteller uns so rasch wie möglich vernetzen und gemeinsam diese Problematik aufzeigen:

 

Wir brauchen eine schriftliche Zustimmung von möglichst vielen Institutionen und Aromafachleuten aus ALLEN EU-LÄNDERN (Österreich kann im Alleingang keine EU-Verordnungsänderung bewirken), dass die Kennzeichnung von kleinen Gebinden (z.B. 5ml oder 10ml) folgende Probleme verursacht:

- extrem bürokratisch
- zeitaufwendig: viele wissen nicht, wie es geht - großer Schulungsaufwand 
- unrentabel für individuelle Einzel-Mischungen 
- kein Unterschied zwischen kleinen und großen Behältern

 

Weiters sind wir am eruieren, wie viele Unternehmen hier von dieser Kennzeichnungserleichterung profitieren würden. Sollten Sie von dieser Kennzeichnungserleichterung profitieren, so schreiben Sie bitte eine E-Mail an info@aromapraktiker.eu


Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

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Unterstützen Sie uns weiters gerne indem Sie kurz in einer E-Mail berichten, wenn auch Sie von dieser Etikettierungsverodnung betroffen sind und für Sie das Arbeiten mit ätherischen Ölen äußerst zeitaufwendig und somit unwirtschaftlich wird. 

Schreiben Sie dieses E-Mail an info@aromapraktiker.eu 


Vielen Dank. 



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