Überblick über die u.a. Themenbereiche:
Rechtliches allgemein
Es gibt kein Gesetz in Österreich, das Aromaberatungen oder Aromaanwendungen regelt. Es gilt das jeweilige Berufsrecht (z.B. Ärztegesetz, Gewerbeordnung, Gesunden- und Krankenpflegegesetz, MTD-Gesetz…) und die damit verbundenen Kompetenzen, Vorbehalte und Pflichten.
Ausschließlich Ärzt*innen und in Deutschland auch Heilpraktiker*innen.
Begriffsdefinitionen PDF herunterladen (klick)
Rechtliches in der Pflege
Ja, wenn es im Pflegestandard der jeweiligen Pflegeeinrichtung so angegeben ist und der Verbesserung des Wohlbefindens des*der Patient*in bzw. des Pflegeprozesses dient. Im Pflegestandard sollte aber festgehalten werden, welche Öle zum Einsatz kommen dürfen und dass die Pflegeperson eine Aromaausbildung im Umfang von mind. 24 UE absolviert haben muss.
An den standardisierten Ausweisungen in Werbung und Marketing eines Krankenhauses oder einer Pflegeeinrichtung. Z. B. Textausweisung: Themen der Aromapflege im Rahmen des Pflegeprozesses und die damit verbundenen Leitlinien der Einrichtung.
Anwenden & Mischungen erstellen:
Eine seriöse Aromaberatung in einem Umfang von ca. 1,5 bis 2 Stunden wird ab einem Preis von € 78,- angeboten. Auf Wunsch kann bei diesem Beratungstermin eine auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte Duftkomposition erstellt werden, die Materialkosten sind im o.g. Preis jedoch nicht enthalten.
Seriöse, gut ausgebildete Aromaberater*innen werden Ihnen niemals Therapieempfehlungen geben, welche sich auf einen anderen Grundberuf stützen (Bsp.: Pflegeberufe, Heilberufe), sondern Sie zu jenen Berufszweigen verweisen. Unter Therapieempfehlungen versteht man das Einnehmen ätherischer Öle zur Behandlung von Krankheiten oder Gebrechen, das Auflegen von ätherischen Ölen auf Wunden ohne ärztliche Aufsicht, die Verarbeitung von ätherischen Ölen in Hautpflegeprodukten zur Heilung von Hauterkrankungen oder Wunden, egal ob diese Anfrage direkt, per Mail oder in sozialen Netzwerken gestellt wird. Diese Empfehlungen bedürfen immer einer fachlichen Aufsicht!
Es kommt darauf an um welches ätherische Öl es sich handelt (z.B. Thuja wäre giftig und nicht geeignet, Kräuter- oder Zitrusöle eignen sich), ob ein sog. „Food grade Statement“ vorliegt, wie die Dosierung ist und zu welchem Zweck das ätherische Öl eingenommen wird. VAGA-zertifizierte Aromapraktiker*innen verwenden ätherische Öle zum Würzen von Speisen und Herstellen von Wellness- und Erfrischungsgetränken zur Gesundheitsförderung bzw. Aktivieren der Selbstheilungskräfte. Wenn ätherische Öle zur Vorbeugung oder Behandlung von Krankheiten eingesetzt werden, dann sind sie Arzneimittel und dürfen nur von Apotheken abgegeben bzw. von Ärzt*innen und Therapeut*innen empfohlen werden.
Nein. Wenn eine Hautreizung auftritt, dann passt die Komposition nicht für die betreffende Person oder es wurden hautreizende (bzw. verdorbene) Öle verwendet oder ein Vorsichtsgebot bei der betreffenden Person missachtet. Nur in ganz seltenen Fällen kann es zu nicht vorhersehbaren allergischen Reaktionen kommen, die spontan auftreten obwohl alles richtig gemacht wurde. Vor Anwendungen auf der Haut bei empfindlichen Personen sollte ein Verträglichkeitstest auf der Innenseite der Unterarme gemacht werden.
Nein, da Einreibungen in den Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege und Massagen in den Tätigkeitsbereich von medizinischen, Heil- oder gewerblichen Masseuren fallen. Das Verschieben, Kneten usw. von Gewebe und Gewebsarealen ist im Rahmen des Energetiker-Gewerbes untersagt, da es sich hierbei um eine Gewerbeüberschreitung handelt, und diese im weiteren Sinne sogar strafbar sein kann. Körperarbeit, die die o.a. Techniken nicht betrifft, ist sehr wohl erlaubt.
Nur dann, wenn man Ärzt*in oder Therapeut*in ist. Sonst nicht. Sehr wohl erlaubt im Gewerbe sind aber Aromaberatungen zur Gesundheitsförderung bzw. Aktivierung der Selbstheilungskräfte.
Das hängt von der Zweckbestimmung des ätherischen Öls ab:
Aromaausbildungen:
Nachstehend finden Sie die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
Hier können Sie ein Dokument zur Hilfe bei der Auswahl einer geeigneten Aromaausbildung downloaden.
Es sollte unbedingt eine Weiterbildung nach §64 GuKG „Komplementäre Pflege – Aromapflege“ im Umfang von 180 Unterrichtseinheiten (á mind. 45 min) nachgewiesen werden. Empfohlen ist, dass auf jeder Station mind. 1 Person des gehobenen Pflegedienstes diese Ausbildung nachweisen kann.
Er*sie sollte eine Aroma-Fortbildung nach §63 GuKG im Umfang von mind. 24 UE (á 45 min) absolviert haben und Interesse, Engagement und Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit den ätherischen Ölen zeigen.
Referent*innen für Aromaseminare sollten mind. 3 Jahre in der Aromapraxis erfolgreich gearbeitet haben und eine Trainerausbildung oder Erfahrungen als Vortragende mitbringen. Leider gibt es aktuell sehr viele Referent*innen für Aromakunde, die kaum Praxiserfahrung haben und unmittelbar nach der eigenen Ausbildung schon andere in Aromakunde ausbilden. Das ist als höchst unseriös einzustufen, weil theoretisches Wissen für Lehrtätigkeiten zu wenig ist.
Generell dürfte jeder eine §63 GuKG Fortbildung anbieten, jedoch ist es nicht ratsam sich als medizinisch/pflegerischer Laie an die Schulung von Angehörigen dieser Berufsgruppe zu versuchen, da es in der Regel auf Fortbildungen zu vielen fachspezifischen Fragen kommt. Ist man mit der Beantwortung als solches dann überfordert oder gar nicht in der Lage diese zu beantworten, endet es meist in sehr missmutig gestimmten Teilnehmer*innen. Ist die Fortbildung vom Dienstgeber bezahlt, kann es in diesem Fall zu Rückzahlungsforderungen kommen, da es ich um definitive Fehlinformationen bezüglich des*der Vortragenden im Rahmen seiner Vortragskompetenz handelt.
Die Weiterbildung nach §64 GuKG darf abgehalten werden wenn die Weiterbildung seitens des Amtes der jeweiligen Landesregierung per Bescheid genehmigt wurde. Dies ist dann der Fall, wenn u.a. die gesamte Weiterbildung (Curriculum, Lehrinhalte, Lehrbehelfe, Lehrbücher, Fach- und Spezialbücher, Unterrichtsräumlichkeiten, Belüftungsanlagen usw.) vom zuständigen Landeshauptmann bzw. dessen Vertretern als „in Ordnung und geprüft“ betrachtet werden, die Weiterbildung mind. 180 UE umfasst, die Weiterbildungsleitung (theoretisch, praktisch und organisatorisch) durch ein Mitglied des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege mit der jeweils eigenen Weiterbildung nach §64 GuKG übernommen wird (Übernahme durch schriftliche Anfrage und Einwilligung beim zuständigen Landeshauptmann). Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die VAGA als Ihre Interessensgemeinschaft für Aromapflege und gewerbliche Aromapraktiker*innen oder an Ihre zuständige Landesregierung.
Öle & Zubehör:
Ein billiges Öl ist nie ein gutes Öl. Ein hoher Preis sagt oft nichts über die Qualität, sondern viel mehr über die Preis- und Vertriebspolitik des Händlers aus. Die meisten ätherischen Öle liegen bei einem 10ml-Preis zwischen € 5,- und € 15,-. Blütenöle, die sehr aufwändig in der Gewinnung sind (z.B. Rosenöl) liegen bei einem Preis von € 20,- für 1ml und mehr.
Es ist verboten ätherische Öle zu strecken und nicht zu deklarieren. Das wäre Betrug. Auch die Behauptung, dass Firmen ätherische Öle strecken und das nicht angeben, ist strafbar. Sehr wohl erlaubt und üblich ist es, teure Öle mit Alkohol oder Jojoba (Wachs) zu strecken. Diese Verdünnungsmittel beeinträchtigen weder die Haltbarkeit, noch die Qualität. Diese Streckung ist somit in Ordnung – sofern der Verdünnungsgrad und das Verdünnungsmittel am Etikett angegeben sind.
Es ist korrekt etikettiert, genuin (naturbelassen) und in bio- oder Wildwuchsqualität erhältlich. Außerdem sollte es zu jeder Ernte (Charge) des ätherischen Öl ein Analysezertifikat geben, auf dem die Inhaltsstoffe und deren Menge angegeben sind. Ein Sicherheitsdatenblatt enthält andere Informationen als das Analysezertifikat.
Internet & andere Medien:
Diese sind NIEMALS als seriös einzustufen, da eine seriöse Empfehlung ausschließlich nach einem ausführlichen Anamnesegespräch gemacht werden kann. Außerdem haftet der*die Empfehler*in nicht für nachteilig erteilten Rat und gibt in der Regel keine Auskunft welche Qualifikation er*sie in puncto Aromakunde hat.
Sie haben die Möglichkeit sich an die Aktionsgruppe „Medien“ der VAGA zu wenden. Dazu scannen Sie bitte den entsprechenden Artikel (bzw. die Rezeptur) ein und schreiben eine Mail inkl. Namen der Zeitschrift, des Impressums und der Ausgabennummer und bei Empfehlungen aus dem Internet den entsprechenden Link an Sabine Juritsch, MSc presse@aromapraktiker.eu. Mitarbeiter*innen der Aktionsgruppe prüfen den fachlichen Inhalt des Artikels, kontaktieren den Herausgeber und weisen auf beispielsweise fehlerhafte Dosierungen sowie Vorsichtsgebote/Kontraindikationen hin. Zusätzlich übersenden sie eine fachlich korrekt dosierte Rezepturempfehlung.
An eine*n Aromapraktiker*in in Ihrer Nähe, an die VAGA als Interessensgemeinschaft oder direkt an das zuständige Lebensmittelamt oder an das Bundesministerium für Gesundheit.
Aktuell erscheinen fast wöchentlich neue Aromabücher. Eine Übersichtlichkeit ist nicht mehr gegeben. Anhaltspunkt: Wenn Autoren mehrmals im Jahr ein Buch zu verschiedensten Aromabereichen veröffentlichen, kann dies nicht ernst genommen werden. Gut recherchierte Bücher sind Projekte, die eine*n Autorin über mind. 1-2 Jahre „beschäftigen“. Recherchieren Sie bitte auch über den*die Autor*in und deren Qualifikation in puncto Aromatherapie-Ausbildung und Aromapraxis.
Bei dem Begriff „unter fachlicher Aufsicht“ ist eine Person oder Institution gemeint, welche in diesem Bereich Aus- und Weiterbildungen vorweisen kann und damit berechtigt ist, eine „Aufsicht“ zu führen. Hierzu zählen u.a. VAGA-zertifizierte Aromapraktiker*innen, Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege mit einer Weiterbildung nach §64 GuKG „Komplementäre Pflege – Aromapflege“ (Aufsicht bei Gesundheitspräventiven oder auch kurativen/palliativen Maßnahmen in Kranken- und Pflegeanstalten, therapeutische Maßnahmen in Kombination mit einem*r Mediziner*in sowie wie im Bereich der freiberuflichen Pflege) wie auch Ärzt*innen, die eine Ausbildung in Aromatherapie von mind. 72UE (á 45min) absolviert haben.
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E-Mail: info@aromapraktiker.eu